Elterninformation

  • Hinweise für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

(siehe auch RdErl. d. MK v. 11.03. 2005)

Einige Jahre wird die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln mittlerweile durchgeführt. Erziehungsberechtigte, Schüler und Lehrer sind an die Modalitäten der Lernmittelausleihe gewöhnt. Trotzdem wollen wir an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, noch einmal kurz über allgemeine Aspekte der Ausleihe zu informieren und Hinweise darüber zu geben, wie zukünftig Probleme bei der Abwicklung des Ausleihverfahrens vermieden werden können.

  • Ablauf des Ausleihverfahrens

Die Schule entscheidet, welche Schulbücher und sonstigen Lernmittel im folgenden Schuljahr benutzt werden. Darüber werden die Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler informiert. Die Information enthält eine Liste der Lernmittel, die auf eigene Kosten zu beschaffen sind, und der Lernmittel, die zur Ausleihe angeboten werden, jeweils mit den entsprechenden Ladenpreisen. Außerdem werden Einzelheiten über das Ausleihverfahren mitgeteilt, insbesondere über die Anmeldung, die Höhe des Entgelts und die Zahlungsmodalitäten.

Die Frist für die Zahlung wird von der Schule so gesetzt, dass eine notwendige Ergänzung des Lernmittelbestandes durch eine rechtzeitige Bestellung vor den Ferien möglich ist. Aus diesem Grund ist die Einhaltung vorgegebener Fristen von den Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern unbedingt einzuhalten. Die Schule registriert die Anmeldungen zur Entleihe, kontrolliert die Zahlungseingänge und ermittelt den Bedarf an Lernmitteln für das kommende Schuljahr. Um eine problemlose Abwicklung an dieser Stelle zu erreichen, ist darauf zu achten, dass die vorgefertigten Überweisungsträger sorgfältig und vollständig von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern ausgefüllt werden.

  • Welche Lernmittel werden verliehen?

Die Schule bietet grundsätzlich an, alle Lernmittel, die sich für eine Ausleihe eignen, gegen Entgelt auszuleihen. Ausgeschlossen sind Lektürehefte, Literatur und Atlanten. Arbeitshefte (z.B. Workbooks) sind ungeeignet für die Ausleihe und daher ebenfalls ausgeschlossen, Zunehmend werden auch Mehrjahresbände nicht in die Leihe aufgenommen, wenn nicht gewährleistet ist, dass diese über einen längeren Zeitraum in geeigneter Qualität den Schülerinnen und Schülern des Leihsystems zur Verfügung gestellt werden können.
Schulen können einzelne Lernmittel von der Ausleihe ausschließen. Dies sind vor allem Lernmittel, die auch privat genutzt werden können, wie z.B. Wörterbücher, Formelsammlungen, Nachschlagewerke etc.

An unserer Schule wurde durch Beschluss der Gesamtkonferenz eine Ausleihe “en bloc” (Paketausleihe) beschlossen. Eine Einzelausleihe von Lernmitteln ist aus Gründen der praktischen Durchführung nicht sinnvoll.

  • Wie ist das zu entrichtende Entgelt zu ermitteln?

Der vorhandene Lernmittelbestand in der Schule ist jährlich zu ergänzen, d.h. es sind Ersatzbeschaffungen für nicht mehr verwendbare Schulbücher zu machen. Außerdem sind auch ganze Klassensätze neu eingeführter Schulbücher aus den Einnahmen zu finanzieren. Neue Rahmenrichtlinien in den einzelnen Fächern und die Umstellung auf das Abitur nach zwölf Schuljahren erfordern in den nächsten Jahren große Investitionen seitens der Schule.

Gemäß Erlass des Kultusministeriums vom 11.3.2005 wird die Höhe des zu zahlenden Entgelts für die Ausleihe der Lernmittel durch die Teilnehmer an der Gesamtkonferenz festgelegt. Dabei gibt es einen Spielraum. Für Bücher, die von einem Schüler ein Jahr genutzt werden (Einjahresbände) beträgt das Entgelt mindestens 33 Prozent des Ladenpreises und soll 40 Prozent nicht übersteigen. Für Bücher, die mehrere Jahre beim Schüler verbleiben und auch maximal dreimal ausgeliehen werden dürfen (Mehrjahresbände), beträgt das Entgelt mindestens 40 Prozent des Ladenpreises und soll 60 Prozent nicht übersteigen.

  • Worauf ist noch zu achten?

Wird ein Buch nicht oder nicht fristgemäß zurückgegeben, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Auch beschädigte Schulbücher bzw. Bücher die sich in einem für den Nachfolger unzumutbaren Zustand befinden, müssen ersetzt werden. Damit es nicht zu einer entsprechenden Forderung kommt, sollten alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler darauf achten, dass mit ausgeliehenen Lernmitteln pfleglich umgegangen wird. Daher dürfen in den Schulbüchern auch keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.

Eltern sollten darauf achten, dass alle Schulbücher mit einem Umschlag versehen werden. Sollten die entliehenen Bücher bereits “Vorschäden” aufweisen, sollten diese vom jeweiligen Klassen- oder Fachlehrer auf dem Lernmittelschein dokumentiert werden, um nachträglichen Ärger zu vermeiden.

Für die obigen Erwartungen an die Erziehungsberechtigten und an die volljährigen Schülerinnen und Schüler bitten wir um Verständnis, aber nur so ist zu gewährleisten, dass die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln sinnvoll funktioniert und aufrecht erhalten werden kann.
Wir hoffen, mit den oben angeführten Informationen das entgeltliche Ausleihverfahren für Sie transparenter gemacht zu haben. Des Weiteren wäre es uns eine sehr große Hilfe, wenn Sie unsere Hinweise zur Durchführung der Ausleihe beachten, damit Probleme zukünftig möglichst vermieden werden können.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben , wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an uns: Eine kurze schriftliche Nachricht (gerne auch per E-Mail) werden wir so schnell wie möglich beantworten. Bitte fügen Sie die Telefonnummer bei, unter der Sie zu erreichen sind, oder Ihre E-Mail-Adresse.