- Grundsätze für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln am Gymnasium Wesermünde
• Die Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
• An unserer Schule können die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden.
• Wer sich jedoch nicht rechtzeitig zu dem Verfahren verbindlich anmeldet und das Entgelt bis zum angegebenen Termin entrichtet, ist verpflichtet, die Lernmittel selbst zu beschaffen.
• Die Lernmittel können nur als „Paket“ und nicht einzeln ausgeliehen werden.
• Das Entgelt für die Lernmittelleihe der Jahrgänge 5 bis 10 wird von der Schule festgesetzt.
• Die aktuelle Lernmittelleihgebühr entnehmen Sie bitte den aktuellen Lernmittellisten.
• Berücksichtigt werden dabei die Bestimmungen des Erlasses für die Ausleihe von Lernmitteln vom 11. März 2005, dass das zu entrichtende Geld für die Ausleihe von Einjahresbänden mindestens 33 % des Ladenpreises betragen und 40% des Ladenpreises nicht übersteigen soll. Mehrjahresbände sollen mit mindestens 40% und höchstens 60 % veranschlagt werden. Alle Lernmittel sollen nur dreimal ausgegeben werden.
• Eine Ermäßigung auf 80% der Leihgebühr wird denjenigen Erziehungsberechtigten gewährt, die drei und mehr schulpflichtige Kinder haben und dies rechtzeitig nachweisen.
• Von der Zahlung des Entgelts für das betreffende Schuljahr sind die Leistungsberechtigten nach dem Bundessozialhilfegesetz befreit, wenn dies entsprechend rechtzeitig nachgewiesen wird.
• Die Schulen können einzelne Lernmittel von der Ausleihe ausnehmen. Zum Ausleihverfahren gehören am Gymnasium Wesermünde nicht Lektürehefte, Atlanten, Schülerarbeitshefte, Atlanten, Wörterbücher, Formelsammlungen usw. Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgegeben.
• Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden.
• Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
• Wenn die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, müssen die Erziehungsberechtigen den Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel erbringen.
• Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr wiederholen, müssen die Leihgebühr noch einmal bezahlen, weil sie die Bücher zwei Jahre lang benötigen.
• Schülerinnen und Schüler, die die Schule während des Schuljahres verlassen, erhalten anteilig das Ausleihentgelt zurück.
• Für Arbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln stehen, können im Bedarfsfall geeignete Hilfskräfte gegen Vergütung herangezogen werden.
• Das Entgelt wird durch Überweisung auf ein vorher angezeigtes Konto des Gymnasiums Wesermünde innerhalb einer bestimmten Frist (Ausschlussverfahren) geleistet.
• Im Übrigen gilt der Erlass für die Ausleihe von Lernmitteln vom 11. März 2005.