Krankmeldung
Verfahren für Schülerinnen und Schüler
Die Krankmeldung sollte möglichst bis 08:00 Uhr am Tag der Erkrankung per E-Mail oder Telefon erfolgen. Die Gültigkeit der Krankmeldung gilt für den Tag der Meldung, außer Sie geben einen Zeitraum für das voraussichtliche Fehlen an. Eine Verlängerung des Fehlens ist erneut mit einer Krankmeldung per E-Mail oder Telefon zu melden.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss die Krankmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen. Bei diesem Vorgehen ist eine weitere schriftliche Entschuldigung nicht mehr notwendig.
Beachten Sie:
Eine Ausnahme betrifft das Fehlen in einzelnen Unterrichtsstunden. Einzelne Fehlstunden sind innerhalb von 14 Tagen nach der verpassten Unterrichtsstunde schriftlich bei der Klassenlehrkraft bzw. Kurslehrkraft zu entschuldigen.
Das nachträgliche Entschuldigen von Fehltagen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach dem 1. Fehltag möglich. Bis dahin nicht entschuldigte Fehltage/Fehlstunden gelten als unentschuldigt.
Eine Krankmeldung ist keine Beurlaubung! Eine Beurlaubung erfordert eine Genehmigung. Einen Antrag auf Beurlaubung stellen Sie bitte mindestens eine Woche vor dem betreffenden Zeitraum. Anträge auf Beurlaubung für einen oder zwei Tage werden bei der Klassenlehrkraft gestellt. Anträge auf Beurlaubung für mehr als zwei Tage oder unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind bei der Schulleitung einzureichen.
Krankmeldung per E-Mail:
Wählen Sie oben das -Feld oder schreiben Sie eine E-Mail an krankmeldung@gywem.de.
Geben Sie im Betreff folgende Informationen an:
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Klasse
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Vorname und Nachname des Kindes
Beispiel:
7c, Max Mustermann
Geben Sie in der E-Mail zusätzlich folgende Informationen an:
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Zeitraum des voraussichtlichen Fehlens
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Grund des Fehlens
Krankmeldung per Telefon:
Wählen Sie oben das -Feld oder wählen Sie die Telefonnummer 0471 483670.
Geben Sie bei der Krankmeldung folgende Informationen an:
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Vorname und Nachname des Kindes
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Klasse
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Zeitraum des voraussichtlichen Fehlens
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Grund des Fehlens
Verfahren für Lehrkräfte
Die Krankmeldung muss unverzüglich und spätestens bis 06:30 Uhr am Tag der Erkrankung per E-Mail erfolgen. Geben Sie bei der Meldung einen Zeitraum für die voraussichtliche Erkrankung an.
Krankmeldung per E-Mail:
Wählen Sie oben das -Feld oder schreiben Sie eine E-Mail an Herrn Scholl und an krankmeldung@gywem.de.
Geben Sie als Betreff „Krankmeldung“ und den Namen an.
Geben Sie in der E-Mail den Zeitraum der voraussichtlichen Erkrankung an.
Hängen Sie der E-Mail gegebenenfalls Aufgaben und Material für die Vertretung an oder teilen Sie den Lerngruppen eigenständig die Aufgabe für die Vertretungsstunde per E-Mail oder als Aufgabe im Aufgabenmodul mit.