Schulvorstand

Der Schulvorstand am Gymnasium Wesermünde setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen. Die Hälfte der Mitglieder besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte und der Schulleitung und je ein Viertel der Mitglieder aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schülern (§ 38 b NSchG).

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (§ 32 und § 38 a NSchG).

Der Schulvorstand, mit Ausnahme der Schulleitung, wird für zwei Schuljahre gewählt (§ 38 b NSchG).


Schulleitung


Karin Elle

Lehrkräfte


XXXXX

XXXXX

XXXXX

XXXXX

Eltern und erziehungsberechtigte


XXXXX

XXXXX

XXXXX

XXXXX

Schülerinnen und Schüler


XXXXX

XXXXX

XXXXX

XXXXX