Schulelternrat

Der Schulelternrat wird aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind von der Schulleitung, dem Schulvorstand, der zuständigen Konferenz oder den Bildungsgangs- und Fachgruppen vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören (§ 90 NSchG).

Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die die Erziehungs­berechtigten durch ihre für den Schul­vorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden (§ 96 NSchG).

Der Vorstand des Schulelternrats wird für zwei Schuljahre gewählt (§ 91 NSchG).



Vorsitzende


Stellvertretende Vorsitzende

Beisitzerinnen und Beisitzer


Sabrina Kopka

Alexander Popp

Kerstin Rauchmann


Monika Bartlewski

Sebastian Düchting