Schulelternrat

Aus dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 90 & 96):
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Von den Klassenelternschaften und dem Schulelternrat … können alle schulischen Fragen erörtert werden. Schulelternrat und Klassenelternschaften sind von der Schulleitung, dem Schulvorstand, der zuständigen Konferenz oder den Bildungsgangs- und Fachgruppen vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören.

Der alle zwei Jahre zu wählende Vorstand setzt sich zusammen aus:

 

Vorsitzender

Herr Matthias Elvert

Stellvertretende Vorsitzende

Frau Höpke

 

Beisitzerinnen:

Janina Rahders, Kerstin Rauchmann

Beisitzer:

Herr Fabian Kirsch

 

Die Geschäftsordnung des Schulelternrates am Gymnasium Wesermünde:

221010_Geschäftsordnung Schulelternrat KreisGy WEM

Hier können die Formularblätter zur Fahrtkostenerstattung heruntergeladen werden:

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Letztes Update: 10.11.2022