Schulelternrat
Der Schulelternrat wird aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. Sie sind von der Schulleitung, dem Schulvorstand, der zuständigen Konferenz oder den Bildungsgangs- und Fachgruppen vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören (§ 90 NSchG).
Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die die Erziehungsberechtigten durch ihre für den Schulvorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden (§ 96 NSchG).
Der Vorstand des Schulelternrats wird für zwei Schuljahre gewählt (§ 91 NSchG).
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsordnung des Schulelternrats oder auf der Internetseite Mitwirkung der Elternvertretungen in der Schule des niedersächsischen Bildungsportals.
Sprechen Sie uns An
Um unsere Belange engagiert vertreten zu können, wünschen wir uns eine offene Kommunikation mit allen Eltern und Erziehungsberechtigten. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, sprechen Sie uns bitte an.
Mitglieder des Vorstands
Vertreterinnen und Vertreter im Kreiselternrat
Monika Bartlewski
Sebastian Düchting