Schulelternrat
Aus dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 90 & 96):
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Von den Klassenelternschaften und dem Schulelternrat … können alle schulischen Fragen erörtert werden. Schulelternrat und Klassenelternschaften sind von der Schulleitung, dem Schulvorstand, der zuständigen Konferenz oder den Bildungsgangs- und Fachgruppen vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören.
Der alle zwei Jahre zu wählende Vorstand setzt sich zusammen aus:
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VorsitzendeFrau Mirja Wöstmann |
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Stellvertretender VorsitzenderHerr Matthias Elvert |
Beisitzerinnen: Frau Edith Gronemeyer, |
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Die Geschäftsordnung des Schulelternrates am Gymnasium Wesermünde:

Hier können die Formularblätter zur Fahrtkostenerstattung heruntergeladen werden:
Fahrtkostenerstattung Kreis Cux Blanko (66.3 KiB) (pdf-Datei)
Fahrtkostenerstattung Kreis Cux Blanko (25.5 KiB) (doc-Datei)
Letztes Update: 14.10.2021