Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
Das Gymnasium Wesermünde bietet seinen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die Schulbücher gegen eine Leihgebühr auszuleihen. Der Betrag ist kostendeckend kalkuliert. Grundlage ist der Beschluss der Gesamtkonferenz.
Hinweis:
In der Leihgebühr enthalten sind die Kosten für die digitalen Lernmittel!
Eine schriftliche Anmeldung zur Lernmittelausleihe müssen Sie nur in zwei Fällen (Fall 3 und 4) in der Schule abgeben. Den schriftlichen Antrag stellen Sie mit dem Formular Anmeldung zur Lernmittelausleihe.
Wichtig:
Melden Sie bitte bis zum 14.06.2024 per Antwort auf den Elternbrief oder per E-Mail an Herrn Berje (m.berje@gywem.de) zurück, welcher Fall bei Ihrem Kind vorliegt. Geben Sie die Rückmeldung in folgendem Format an:
„Fall-Nr., Nachname, Vorname, jetzige Klasse / Schule bei Neuanmeldung“.
Beispiel:
Es soll der Vollbetrag ohne Ermäßigung bezahlt werden. Die Rückmeldung sieht dann wie folgt aus: 1, Mustermann, Max, 7c
Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach vorliegendem Fall:
• Fall 1:
Teilnahme an der Lernmittelausleihe (ohne Ermäßigung) – Sie bezahlen den Vollbetrag.
Zu bezahlen ist der Vollbetrag. Die Höhe der Leihgebühr entnehmen Sie der jeweiligen Lernmittelliste.
• Fall 2:
Keine Teilnahme an der Lernmittelausleihe – Sie bezahlen nur den Betrag für die digitalen Lernmittel.
Wir empfehlen Ihnen die digitalen Lernmittel nicht eigenständig zu beschaffen. Als Schule erhalten wir einen Rabatt bei der Bestellung von digitalen Lernmitteln. Von diesem Rabatt profitieren Sie nur, wenn Sie mindestens den Betrag für die digitalen Lernmittel überweisen. Die Schulbücher in der Print-Version müssen trotzdem auf eigene Kosten beschafft werden.
• Fall 3:
Befreiung – Sie sind von der Zahlung befreit. → Schriftliche Anmeldung!
Befreit von der Zahlung sind Leistungsberechtigte nach SGB II (Grundsicherung), SGB VIII (Heim-/Pflegekinder), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger des Kinderzuschlags (§6a BKKG) oder des Wohngeldes (WoGG). Die Bescheinigung des Leistungsträgers für die Berechtigung per Stichtag 01.06. eines jeden Jahres muss bis zum 14.06.2024 im Sekretariat oder bei Herrn Berje eingereicht werden. Die Art der Leistungsberechtigung muss eindeutig hervorgehen.
• Fall 4:
Ermäßigung – Sie erhalten eine Ermäßigung aufgrund der Anzahl Ihrer schulpflichtigen Kinder. → Schriftliche Anmeldung!
Bei mindestens drei schulpflichtigen Kindern reduziert sich die Leihgebühr für jedes Kind. Dem Antrag sind – in jedem Schuljahr erneut – Kopien der Geburtsurkunden bzw. der Kinderausweise beizufügen. Schüler unserer Schule benötigen keinen Nachweis. Die Höhe der Leihgebühr entnehmen Sie der jeweiligen Lernmittelliste. Der Antrag muss mit allen Belegen bis zum 14.06.2024 im Sekretariat oder bei Herrn Berje eingereicht werden.
Wichtig:
Bei Teilnahme muss das Entgelt für die Ausleihe bis spätestens 14.06.2024 überwiesen werden. Wird der Zahlungstermin versäumt, verfällt die Anmeldung zur Ausleihe. Alle benötigten Schulbücher müssen in diesem Fall auf eigene Kosten beschafft werden. Wenden Sie sich in diesem Fall oder bei Fragen per E-Mail an Herrn Berje (m.berje@gywem.de).
Die Ausleihgebühr ist auf das folgende Konto zu überweisen:
Empfänger: | Land Niedersachsen, Gymnasium Wesermünde |
IBAN: | DE63 2925 0000 0100 0762 38 |
BIC: | BRLADE21BRS |
Bank: | Weser-Elbe Sparkasse |
Verwendungszweck: | Nachname, Vorname, jetzige Klasse / Schule bei Neuanmeldung |
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Schreiben Sie den Verwendungszweck wie angegeben und deutlich lesbar.
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Überweisen Sie für jedes Kind unbedingt getrennt!
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Schreiben Sie den Namen Ihres Kindes wie im Sekretariat hinterlegt!
Die Lernmittellisten für die einzelnen Jahrgänge und das Formular für die schriftliche Anmeldung an der Lernmittelausleihe finden Sie weiter unten im Downloadbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Elle
Schulleiterin
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